Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt die von der Landesregierung überarbeitete Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von auswärtig beschulten Auszubildenden des Landes Sachsen-Anhalt. Die am 20. Juni 2019 durch das Bildungsministerium veröffentlichte Richtlinie, tritt rückwirkend zum 1. Februar 2019 in Kraft. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Als CDU-Fraktion legen wir großen Wert auf eine zügige Entlastung der Auszubildenden bei der Beförderung zur Berufsschule und der Unterbringung bei einer auswärtigen Beschulung. Von den bereits im vergangenen Jahr im Haushalt bereitgestellten 3 Millionen Euro können jetzt noch deutlich mehr Berufsschüler als das bisher der Fall ist, profitieren.“
Der Sprecher für berufliche Bildung, Thomas Keindorf, ergänzt: „Die Beseitigung von Beschränkungen und bürokratischen Hürden ist ein längst überfälliger Schritt. Mit den zur Verfügung stehenden begrenzten finanziellen Mitteln im Haushalt des Bildungsministeriums können nicht alle Wünsche der Schülerinnen und Schüler sowie der Wirtschaft zur Sicherung des Fachkräftebedarfs erfüllt werden. In jedem Fall wird die Entscheidung von Jugendlichen zur Aufnahme einer Berufsausbildung damit unterstützt. Das gilt insbesondere auch für Jugendliche und junge Familien, die auf Unterstützung angewiesen sind.“
„Ziel der CDU-Fraktion ist es, die Bedingungen für die Berufsschüler in unserem Land nachhaltig zu verbessern – auch über das Auslaufen der jetzt in Kraft getretenen Regelung im Jahr 2022 hinaus. Durch die Landesregierung sollte aber geprüft werden, ob durch den Besuch der nächstgelegenen Berufsschule unabhängig von Kreis- und Landesgrenzen zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume eröffnet werden“, so Gorr abschließend.

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