Der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Keindorf begrüßt die Festlegung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt, das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalts zu überarbeiten. „Das seit 2023 geltende bisherige Gesetz hat sich wie von der Wirtschaft prognostiziert als bürokratisches Hemmnis erwiesen, so Keindorf. Durch die Möglichkeit vereinfachter Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte von 5,5 Millionen Euro bei Bauleistungen und 221.000 Euro bei Dienstleistungen, die Erhöhung der Grenzwerte für freihändige Vergaben und die Abschaffung von wenig sinnhaften Nachweispflichten wie der Einhaltung der Kernarbeitsnormen. „Alle diese Bedenken wurden aus dem Handwerk bereits vor der Einführung des Gesetzes geäußert, leider ohne Erfolg. Immerhin ist jetzt die Landesregierung umgeschwenkt. Keindorf, der auch Präsident der Handwerkskammer Halle ist hofft, dass durch die jetzt vereinfachten Verfahren mehr Unternehmen in öffentlichen Vergaben attraktive Aufträge sehen.“
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