Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht weiter ausüben können, werden künftig bei der Teilnahme an beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen stärker entlastet. Die Regelungen bei der Erstattung von Reisekosten werden jetzt angepasst. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten, Thomas Keindorf, hervor. Die bisherige Begrenzung bei der Erstattung von Fahrtkosten bis zu einer Höhe von 269 Euro durch die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland wurde für rechtswidrig erklärt. „Für die Betroffenen sind die persönlichen Schicksalsschläge oft mit einer
beruflichen Neuorientierung verbunden. Die Unterstützung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben soll den Betroffenen den beruflichen Neustart erleichtern und dient damit auch der Fachkräftesicherung“, erklärt Keindorf.
Die Rechtsprechung erfolgte bereits am 30. April 2014 durch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hatte zunächst an der alten Rechtsauffassung festgehalten. Auch die CDU-Stadtratsfraktion Halle hatte sich für die Betroffenen in Sachsen-Anhalt eingesetzt.