Anlässlich der Beratungen zur geplanten Änderung des Schulgesetzes in Sachsen-Anhalt erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete und Bildungspolitiker Thomas Keindorf: „Der bisherige Gesetzentwurf birgt Risiken und wirft viele Fragen auf. Ziel der laufenden Beratungen muss es sein, das Schulgesetz an die Bedürfnisse in der Praxis anzupassen. Mit der Einführung der Gemeinschaftsschule werden nicht automatisch die bekannten Probleme im Bildungssystem gelöst. Bereits heute warnen Lehrkräfte vor den absehbaren Folgen. Die Anforderungen der Wirtschaft an die Qualität von Bildungsabschlüssen müssen deutlich stärker als bisher Berücksichtigung finden. Die Förderung von leistungsstarken Jugendlichen im gemeinsamen Unterricht ist bislang ungeklärt. Elternvertreter beklagen
Lehrerausfallzeiten an Grund- und Sekundarschulen von zehn bis zwanzig Prozent. Die Voraussetzungen zur Einhaltung der Schulpflicht müssen stimmen.“
Unklarheit besteht auch bei der Finanzierung des Projektes Gemeinschaftsschule: „Die Rechnung unseres Koalitionspartners geht noch nicht auf. Bisher habe ich kein tragfähiges Finanzierungskonzept mit belastbaren Zahlen gesehen. Dabei ist es im Vorfeld der Entscheidung im Parlament notwendig, über die Kosten der Einführung der Gemeinschaftsschule zu reden“, so Keindorf. Nach dem Willen der SPD soll diese Schulform als inklusive Schule – also mit Beschulung von behinderten und nicht-behinderten Kindern – geführt werden. Gleichzeitig sollen auch Ganztagsschulen dieser Schulform entstehen. „Wer Inklusion will, muss auch sagen können, was dies den Landeshaushalt kostet“, fordert der Bildungspolitiker. Nach einer aktuellen Studie des Bildungsökonomen Klaus Klemm entstehen durch Inklusion bundesweit zusätzlich Kosten in Höhe von 660 Millionen Euro im Jahr. 9300 Lehrkräfte müssten neu eingestellt werden. Klemm verzichtet in seiner Studie, neben den Personalkosten auch die Baukosten für Umbaumaßnahmen an den Schulen zu beziffern.
Kritisch äußert sich Keindorf auch über die Zusammenführung der personenbezogenen Daten von Schülern und Lehrern in einer zentralen Datei: „Datenschutz muss zweifelsfrei Vorfahrt vor Datensammlung haben“.
Auf Wunsch der SPD soll die Gemeinschaftsschule auf freiwilliger Basis Eingang in das Schulgesetz finden. So steht es im Koalitionsvertrag von CDU und SPD. „Änderungen des Schulgesetzes nach jeder Landtagswahl sind immer die zweitbeste Lösung. Die Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung war ein Fehler. Jetzt kommt es darauf an, handwerkliche Fehler zu vermeiden. Eine erneute Änderung des Schulgesetzes in wenigen Jahren kann nicht das Ziel der aktuellen Beratungen sein“, so Keindorf abschließend.