„Dieses Signal haben die Unternehmen in Sachsen-Anhalt nicht verdient“, kritisiert der Landtagsabgeordnete und Präsident der Handwerkskammer Halle, Thomas Keindorf, die heute im Landtag verabschiedete Gesetzesänderung zur Gemeindeordnung. Die Novellierung des entsprechenden Paragrafen der Gemeindeordnung (§ 116) hat eine Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Kommunen jenseits der öffentlichen Daseinsfürsorge zur Folge. „Der zunehmende Wettbewerb mit der Privatwirtschaft widerspricht den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft“, ist Keindorf überzeugt. Künftig müssen private Unternehmen nachweisen, dass sie besser und wirtschaftlicher sind als kommunale Unternehmen. Damit wird die Beweislast umgekehrt.
„Die Umkehr der Beweislast wiegt schwer und verunsichert die Betriebe. Die Gesetzesänderung erfolgt ohne ersichtlichen Grund und ohne sachlich-inhaltliche Begründung. Die bisherige Regelung, das Zweite Investitionserleichterungsgesetz, hat sich bewährt“, stellt Keindorf klar. Die Änderung richtet sich gegen das Votum aller Wirtschaftsverbände und Wirtschaftskammern in Sachsen-Anhalt. Diese repräsentieren etwa 150.000 Betriebe mit bis zu 700.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. „Da stellt sich die Frage, für wen machen wir im Landtag Politik“, will der CDU-Landtagsabgeordnete wissen. „Die Betriebe sind es, die unser aller Wohlstand erarbeiten, Arbeitsplätze sichern, Jugendliche ausbilden und Gewerbesteuern an die Kommunen zahlen. Damit haben sie in den letzten zehn Jahren wesentlich dazu beigetragen, das Sachsen-Anhalt das Rote-Laternen-Image ablegen konnte und eine Identifikation mit dem Land stattgefunden hat“, führt der Kammerpräsident weiter aus. „Auch die Entscheidung, das Gesetz ohne Aussprache durchzuwinken, schafft kein Vertrauen in die Politik und leistet der Politikverdrossenheit unnötig Vorschub. Aus diesem Grund habe ich mich an der Abstimmung nicht beteiligt“, so Keindorf abschließend.