Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen, explizit die Bauhöfe, werden vom CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Keindorf, der zugleich Präsident der Handwerkskammer Halle ist, kritisch bewertet. Entsprechend der bestehenden gesetzlichen Regelung sollen kommunale Bauhöfe nur den Eigenbedarf decken und dürfen sich nicht wirtschaftlich betätigen. „Folgt man dieser Definition, dann dürften keine Bauhöfe bestehen, die den regionalen Baubetrieben Konkurrenz machen. Das gilt auch bei der Abwerbung qualifizierter Fachkräfte“, so Keindorf.
Hintergrund:
In der Vergangenheit waren es gerade die Bauhöfe kommunaler Unternehmen, die mit zur Verschärfung der Situation im Handwerk beigetragen haben. Einerseits durch Steuern, Mieten, Beiträge und Abgaben quersubventioniert waren viele kommunale Betriebe von der Umsatzsteuer befreit, im Gegensatz zum Handwerksbetrieb. Durch die Verwerfungen wurde eine auskömmliche Preisbildung erschwert. In der Konsequenz konnte nicht jeder Meister als Betriebsinhaber den eigenen Mitarbeitern höhere Löhne zahlen, obwohl er es wollte. Unter diesen Umständen ist es aber schwer, gut ausgebildete Fachkräfte zu finden und an den Betrieb dauerhaft zu binden. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht wenige kommunale Betriebe ihre Sonderstellung genutzt haben und neben dem eigentlichen Tätigkeitsfeld auch privatwirtschaftlich tätig waren.