Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen am vergangenen Donnerstag im Deutschen Bundestag, erklärt der Landtagsabgeordnete Thomas Keindorf: „Das neue Gesetz wird Kinder und Jugendliche künftig besser vor Misshandlung und Vernachlässigung schützen. Die Zusammenarbeit von Jugendämtern, Schulen, Polizei und Kinderärzten wird durch eine gezielte Vernetzung der Akteure auf örtlicher Ebene weiter ausgebaut. Ärzte erhalten bei Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls die Befugnis, das Jugendamt einzuschalten. Lehrer haben

bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine qualifizierte Fachkraft. Bei der Anwendung von fachlichen Handlungsleitlinien werden die Träger von Kinder- und Jugendeinrichtungen künftig besser unterstützt. Durch den Einsatz von qualifizierten Familienhebammen wird die elterliche Erziehungskompetenz in schwierigen sozialen Situationen bereits in einer frühen Phase gestärkt.“
Die Verabschiedung des Gesetzes wurde mit den Stimmen der christlich-liberalen Koalition im Bundestag beschlossen. „Die Enthaltung von SPD, Grünen und Linken bei diesem sensiblen Thema ist für mich nicht nachvollziehbar. Kinderschutz darf nicht von taktischen Überlegungen bestimmt werden“, kritisiert Keindorf. „Bund und Länder müssen bei der Finanzierung gemeinsam Verantwortung übernehmen. Im Interesse unserer Zukunft gehören Fragen zum finanziellen Aspekt bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen und beim Kinderschutz im Besonderen in den Hintergrund“, appelliert Keindorf abschließend.