Das Land Sachsen-Anhalt fördert ab sofort Absolventinnen und Absolventen einer Meisterausbildung sowie Gestalterinnen und Gestalter im Handwerk mit einem einmaligen Bonus von 1.000 Euro. Neben Handwerksmeistern können unter anderem auch Fachkaufleute, Fachwirte und Industriemeister gefördert werden. Der CDU-Landtagsabgeordnete und Präsident der Handwerkskammer Halle, Thomas Keindorf, der sich für den Meisterbonus stark gemacht hatte, zeigt sich zufrieden: „Mit dem Meisterbonus PLUS sollen junge motivierte Handwerker für eine Meisterausbildung gewonnen werden. Neben dem besonderen fachlichen Wissen und Können eines Meisters beinhaltet der Meisterbrief im Handwerk das unternehmerische und didaktische Rüstzeug zur Führung eines Unternehmens und zur Ausbildung von jungen Menschen. Ein staatlicher Bonus für den Erwerb dieser Unternehmerqualifikation ist zum einen ein Anreiz für Gesellen, sich zu qualifizieren, zum anderen aber auch ein positives Signal des Landes Sachsen-Anhalt, sich für eine qualifizierte Nachfolge in den kleinen und mittelständischen Unternehmen stark zu machen.“

Hintergrund:
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt im Rahmen des Förderprogramms „Meisterbonus PLUS“ Zuwendungen zur Förderung des erfolgreichen Ablegens der Meisterausbildung oder für gleichwertige Fortbildungsprüfungen. Mit dem Meisterbonus werden Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung gefördert, die erfolgreich eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz mit DQR-Niveau 6 bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer abgelegt haben (z. B. Handwerksmeister, Fachkaufmann oder Fachwirte) oder die Meister-Plus-Ausbildung „Gestalter im Handwerk“ erfolgreich abgeschlossen haben. Neben der Meistergründungsprämie und der Prämie für Schülerferienpraktika soll der Meisterbonus Anreize schaffen, sich fortzubilden und zu qualifizieren.

Das Land kooperiert für den Meisterbonus PLUS mit den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt. Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt. Alle Informationen und entsprechende Formulare finden Sie unter:  https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/sachsen-anhalt-meisterbonus-plus

Voraussetzungen für die Zuwendung:
Die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Sachsen-Anhalt abgelegt und das Zeugnis von dieser ausgestellt
Die Feststellung des Prüfergebnisses ist nach dem 1. Januar 2024 erfolgt
Der Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen-Anhalt liegen
Der Meisterbonus in Höhe von 1000 Euro wird nur ein Mal pro Person gewährt