Der Landtag in Sachsen-Anhalt startet am heutigen Freitag mit den Beratungen zum Schulgesetz. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei der Beschulung von Auszubildenden vor. „Bei der Wahl der Berufsschule durch den Azubi und Betrieb ist mehr Flexibilität erforderlich. Weite Schulwege, die bei manchen Berufen erforderlich sind, dürfen den Azubi und seinen Ausbildungsbetriebe nicht benachteiligen“, fordert der CDU-Landtagsabgeordnete und Präsident der Handwerkskammer Halle, Thomas Keindorf. Die anstehende Änderung des Schulgesetzes in Sachsen-Anhalt greife nach seiner Auffassung in der aktuell vorgelegten Fassung zu kurz. Durch zurückgegangene Ausbildungszahlen werden bestimmte Berufszweige nur noch in einigen Schulen angeboten, so dass so lange Schulwege entstehen, die gerade von Berufsschülern aus dem ländlichen Raum nicht täglich zurückgelegt werden können. Vor Ort reichen dann häufig Wohnheimplätze nicht aus, so dass die Auszubildenden auf teurere Unterkünfte zurückgreifen müssen. Betriebe des Handwerks weisen darauf hin, dass zunehmend Ausbildungsverträge aus diesen Kostengründen gelöst werden oder diese gar nicht erst zustande kommen.
Auch ein vom Bund vor zwei Jahren gestartetes Förderprogramm „Junges Wohnen“, mit welchem die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger berufsbildender Schulen zusätzliche Wohnheimplätze schaffen können, ist für die Schulträger in Sachsen-Anhalt nicht attraktiv, so dass hier keine zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten entstehen. Für die handwerkliche Ausbildung fordert der Präsident der Handwerkskammer Halle die Übernahme der Kosten für Schulweg und Unterkunft bei einer erforderlichen auswärtigen Beschulung.„Der Mangel an Wohnheimplätzen für Auszubildende an Berufsschulen hat negative Folgen für die Fachkräftesicherung in Sachsen-Anhalt. Wer die Fachkräftesicherung in Sachsen-Anhalt will, muss auch die Rahmenbedingungen dafür richtig setzen“.