In Sachsen-Anhalt befinden sich rund 26.500 Schülerinnen und Schüler in einer dualen Berufsausbildung. Für die Auszubildenden, die den theoretischen Teil der dualen Ausbildung an einer Berufsschule in einem anderen Landkreis und damit nicht in der Nähe ihres Wohn- bzw. Ausbildungsortes absolvieren müssen, fehlen Wohnheimplätze. Für die aktuell 10.576 betroffenen Schülerinnen und Schüler stehen insgesamt 1.435 Wohnheimplätze zur Verfügung. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Keindorf hervor (Drs. 8/2902). Für Keindorf, der auch Präsident der Handwerkskammer Halle ist, sind die Zahlen alarmierend. „Immer häufiger machen junge Menschen ihre Entscheidung zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung von den äußeren Randbedingungen abhängig. Die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Wohnheimplätzen durch die Schulträger und die Übernahme von Übernachtungskosten durch das Land sind dabei wesentliche Faktoren. Das Land ist gefordert, die Landkreise und kreisfreien Städte beim Ausbau bestehender Kapazitäten zu unterstützen. Dabei ist zusätzlich die Aufsichtspflicht Minderjähriger zu beachten. Andernfalls gehen Fachkräftepotentiale nicht nur für das Handwerk und die ländlich geprägten Regionen verloren“, mahnt Keindorf.
Gegenwärtig gewährt das Land Auszubildenden Zuschüsse zu den Übernachtungskosten in Höhe von 45 Euro pro Schulwoche, wenn sie eine Berufsschule außerhalb ihres Landkreises oder ihrer kreisfreien Stadt und innerhalb von Sachsen-Anhalt besuchen müssen. Der Teilbetrag für die auswärtige Unterkunft außerhalb von Sachsen-Anhalt beträgt pauschal pro Schulwoche 70 Euro. Keindorf fordert, dass künftig die tatsächlich anfallenden Übernachtungskosten vom Land übernommen werden und verweist auf ein Urteil des VGH Baden-Württemberg (9 S 1906/14). „Die Verpflichtung von Berufsschülern zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule benachteiligt diese gegenüber Berufsschülern, die ihre Berufsschulpflicht ausbildungs- und wohnortnah erfüllen können und denen daher keine weiteren Kosten für ihre Ausbildung entstehen. Die zusätzlichen Ausbildungskosten für die auswärtige Unterbringung beeinflussen die Wahl dieser Ausbildungsberufe negativ und schränken insbesondere einkommensschwache Bevölkerungsschichten in der Berufswahlfreiheit ein. Darauf habe ich bereits mehrfach im Landtag hingewiesen“, so Keindorf abschließend.